Der Abstand von Wänden und brennbaren Materialien
Generell müssen Sie die Abgasanlage auf einem stabilen und frostsicheren Betonfundament aufbauen.
Der Aufbau sollte nach DIN 18160-1 erfolgen. Sie können die Abgasanlage an der Wand gesetzen, wenn sie nicht aus brennbaren Materialien besteht oder diese nicht enthält.
Abstand zu Deckendurchführungen: 2 cm. Der Zwischenraum ist nichtbrennbar (zB. mit Mineralfaserstreifen) auszufüllen.
Mindestabstand der Außenfläche des Schornsteins zu großflächigen Holzverkleidungen: 5 cm,
Mindestabstand der Außenfläche des Schornsteins zu Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen: 2 cm
Sie müssen keinen Platz für Elemente mit einer kleinen Fläche (Fußleisten, Dachlatten…) haben. Dies gilt jedoch NICHT für Dachlatten, die außenseitig wärmegedämmt sind. Siehe DIN 18160-1, Abschnitt 6.9.2
Bitte beachten Sie vor allem Abweichungen in den länderspezifischen Vorschriften.
Grundsätzlich brauchen Sie bei unseren Schornsteinsystemen keine zusätzlichen Abdeckungen oder Hauben anbringen. Von FIREND angebotene Abdeckungen und Wetterschutzhauben erfüllen den statischen Nachweis hinsichtlich Wind und Wetterlasten.
Im Schornstein anfallendes Kondensat oder Schlagregenwasser kann nach Absprache mit der unteren Wasserbehörde und unter Beachtung der Bestimmungen des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 251 „Kondensate aus Brennstoffkesseln“ in das häusliche Entwässerungsnetz abgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei unseren dreischaligen massiven Schornsteinen die äußere Verkleidung diffusionsoffen ausgeführt wird. Dies gilt insbesondere für Tapeten und Anstriche. (zB. keine Latexfarbe verwenden)